Mit Inkrafttreten der nächsten Niedersächsischen Corona-Verordnung gilt für die Nutzung im ÖPNV künftig die sogenannte 3G-Regel: geimpft, genesen, getestet.
Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis darüber bei sich tragen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist. Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Wer keinen Nachweis mit sich führt, wird nicht mitfahren können. Die konkreten Regelungen werden von der Niedersächsischen Landesregierung definiert. Am nächsten Dienstag soll diese Verordnung erscheinen.